der Elysée Vertrag*

Der als Élysée-Vertrag bezeichnete deutsch-französische Freundschaftsvertrag wurde am 22. Januar 1963 von Bundeskanzler Konrad Adenauer und vom französischen Staatspräsidenten Charles de Gaulle im Pariser Élysée-Palast unterzeichnet. Dieses Abkommen über die deutsch-französische Zusammenarbeit hat die beiden Nachbarn in Europa nach langer „Erbfeindschaft“ und verlustreichen * Kriegen seitdem immer mehr zusammengeführt. Der Vertrag verpflichtet beide Regierungen zu Konsultationen in allen wichtigen Fragen der Außen-, Sicherheits-, Jugend- und Kulturpolitik. Ebenso wurden regelmäßige Treffen auf Regierungsebene beschlossen, die in seither regelmäßigen Abständen durchgeführt wurden. Auf französischer Seite war François Seydoux de Clausonne wesentlich am Zustandekommen des Vertrages beteiligt, in Deutschland war es Adenauers außenpolitischer Berater Horst Osterheld.

Für zwischenzeitliche Verstimmung sorgte die Präambel, die dem Vertrag von deutscher Seite vor der Ratifizierung hinzugefügt wurde. Darin erklärten die Deutschen ihre enge Bindung an die USA und den Willen zur Aufnahme Großbritanniens in die EWG*. De Gaulle hingegen verfolgte das Ziel, mit Hilfe der Bundesrepublik Deutschland die Position Europas gegenüber den USA zu stärken und auszubauen, also die Bedeutung der USA zu schwächen.

Der Vertrag trat nach Unterzeichnung am 2. Juli 1963 in Kraft. Ihm folgte am 5. Juli 1963 das Gründungsabkommen für das Deutsch-Französische Jugendwerk *. In der Folgezeit entstanden zahlreiche Städtepartnerschaften und Partnerschaften zwischen Schulen und Vereinen.

1988 setzten Bundeskanzler Helmut Kohl und der französische Staatspräsident François Mitterrand in Ergänzung des Vertrages Räte für die Abstimmung von Verteidigungsinteressen (Deutsch-französischer Verteidigungs- und Sicherheitsrat) und der Wirtschafts-, Finanz- und Währungspolitik ein. Seit 2001 finden darüber hinaus infolge des „Blaesheim-Abkommens“ die Treffen zwischen beiden Regierungschefs auf 6- bis 8-wöchentlicher Basis statt.

der Vertrag: le traité
der Verlust: la perte en hommes
die EWG: die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (CEE)
das DFJW: l'OFAJ